ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES CONTACT SPORTS CLUB ERFURT
RECHTE DES MITGLIEDS: Das Mitglied ist berechtigt die angebotenen Kurse während der offiziellen Öffnungs- und Kurszeiten des Contact Sports Club zu nutzen. Die Einteilung für Kurse in Abhängigkeit der Leistungsklasse (Anfänger/Fortgeschritten/Wettkämpfer) bestimmt der jeweilige Trainer. Die Öffnungs- und Kurszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungs- und Kurszeiten bzw. unseres Leistungsangebotes, ersatzweise Onlinetraining, behalten wir uns vor. Die Rechte des Mitgliedes aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar.
GESUNDHEIT DES MITGLIEDES: Das Mitglied bestätigt mit Vertragsunterschrift, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss dem Contact Sports Club nicht vorgelegt werden.
SCHUTZAUSRÜSTUNG: Das Mitglied verpflichtet sich, für das Training generell und besonders im Sparring (simulierter Wettkampf), die notwendige und persönliche Schutzausrüstung unbedingt zu nutzen. Das Fehlen von geforderter Schutzausrüstung kann zu Trainingsausfall führen. Die Trainer sind berechtigt dem Mitglied für einzelne Übungen und/oder gesamte Kurse die Teilnahme zu verweigern. Nur Sicherheit durch entsprechende Schutzausrüstung schafft Erfolg im Training für alle Beteiligten und minimiert die Verletzungsrisiken!
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Haftung des Contact Sports Club auch außervertraglicher Haftung für eventuelle Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung unserer Einrichtungen bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen. Desgleichen haften wir nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld.
ZAHLUNGSWEISE: Monatsbeiträge und Anmeldegebühr gelten für Kinder + Junioren (6-15 Jahre) und Erwachsene (ab 16 Jahre). Die Höhe der Monatsbeiträge richtet sich nach dem Alter, Grundpreis und rabattiertem Sonderpreis. Eine diesbezügliche aktuelle Preisliste wird durch Aushang bekannt gegeben. In jeder Vertragsform sind alle vom Alter und Leistung passenden Kurse enthalten. Ausnahme hierbei sind 10ér Karten, also Kurskarten die einmalig entwertet werden. Der feste Monatsbeitrag ist pünktlich bis zum 3. oder 15. eines jeden Monats im Voraus per Bankeinzug (Lastschriftverfahren) zu zahlen. Der Monatsbeitrag ist auch dann bis Ende der Vertragslaufzeit zahlbar, wenn die Dienstleistungen des Contact Sports Club nicht in Anspruch genommen werden. Die Zahlungsweise erfolgt, ausschließlich der 10ér Karte, per Lastschrifteinzug.
ZAHLUNGSVERZUG: Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält der Contact Sports Club sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Kosten für Rücklaufverfahren, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von drei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist der Contact Sports Club berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Contact Sports Club berechtigt, einen weiteren Schadenersatz in Höhe der noch offenen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der regulären Mitgliedschaft zu verlangen.
KRANKHEIT / AUSFALLZEIT: Angemeldete und von Contact Sports Club bestätigte Vertragspausen ab 1Monat ohne Nutzung werden mit einer monatlichen Pauschale von 5€ belegt, die pausierte Zeit verlängert den Vertrag um dieselbe Zeitspanne nach hinten. Anmeldung von Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Schwangerschaft usw. entbindet nicht aus der Verpflichtung aus dem Vertrag. Die hierbei vereinbarte Zahlungsweise und Abmeldefrist bleibt von einer solchen Regelung unberührt. Kündigungen außerhalb der vertraglichen Frist sind nur in schwerwiegenden Fällen nach Absprache möglich und bedürfen einer Sondervereinbarung.
BETRIEBSURLAUB: Der Contact Sports Club bleibt an gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
VERLEGUNG DER SCHULRÄUME / HÖHERE GEWALT: Wird es dem Contact Sports Club aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Dienstleistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, die angebotenen Onlinekurse kostenfrei zu nutzen. Ein Umzug des Contact Sports Club innerhalb der Stadtgrenzen von Erfurt berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages.
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT: Es werden mit dem Contact Sports Club grundsätzlich 1Monatsverträge abgeschlossen und verlängern sich automatisch um 1Monat, insofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Schriftliche Kündigungen via Post und Email erlangen nach Eingang ihre Gültigkeit zum Ende des Folgemonats. Als Ausnahmen zum Grundpreis per Monat gelten die vereinbarten Sonderlaufzeiten. Diese gehen während ihrer Laufzeit mit dem Verzicht der monatlichen Kündigung für den vereinbarten Zeiraum einher und können 6 oder 12 Monate zu einem reduzierten Preis gewählt werden. Wenn diese Sonderlaufzeiten enden, tritt automatisch wieder der monatliche Grundpreis in Kraft. Die Sonderlaufzeiten müssen nach Ablauf erneut schriftlich und zu den dann jeweils aktuell geltenden Preisen vereinbart werden.
GÜLTIGKEIT DER ANMELDUNG: Das Mitglied bestätigt mit der Vertragsunterschrift, eine Kopie der Anmeldung und Geschäftsbedingungen erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen gilt das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied erkennt mit seiner Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss unserer Hausordnung an. Gerichtsstand ist Erfurt.